AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

der Firma Hartmann Designagentur GmbH,
66877 Ramstein-Miesenbach, Germany
Diese AGB richten sich an werbende Unternehmer (im Folgenden: Auftraggeber).

1. URHEBERRECHT UND NUTZUNGSRECHTE

1.1. Jeder der Agentur erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist.
1.2. Alle Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
1.3. Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung der Agentur weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt die Agentur, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten, vereinbarten Vergütung zu verlangen.
1.4. Die Agentur überträgt nach vollständiger Bezahlung der Vergütung dem Auftraggeber ein einfaches Nutzungsrecht. Weitergehende Nutzung, insbesondere Weitergabe an Dritte, bedarf gesonderter Vereinbarung.
1.5. Die Agentur hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken namentlich genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt die Agentur zum Schadenersatz. Ohne Nachweis eines höheren Schadens beträgt der Schadenersatz 50 % der vereinbarten Vergütung. Das Recht, einen höheren Schaden bei Nachweis geltend zu machen, bleibt unberührt.
1.6. Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.

2. VERGÜTUNG

2.1. Entwürfe und Reinzeichnungen bilden zusammen mit der Einräumung von Nutzungs-rechten eine einheitliche Leistung. Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer zu zahlen sind.
2.2. Werden die Entwürfe später, oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen, genutzt, so ist die Agentur berechtigt, die Vergütung für die Nutzung nachträglich in Rechnung zu stellen bzw. die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die Nutzung und der ursprünglich gezahlten zu verlangen. Dazu räumt der Auftraggeber der Agentur ein Auskunftsrecht ein.
2.3. Die Anfertigung von Entwürfen und sämtliche sonstigen Tätigkeiten, die die Agentur für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

3. FÄLLIGKEIT DER VERGÜTUNG

3.1. Die Vergütung ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Sonstige Vergünstigungen werden nur aufgrund besonderer Vereinbarungen gewährt. Eine vereinbarte Vergünstigung kann der Auftraggeber nur dann abziehen, wenn er gegenüber der Agentur nicht mit anderen Verbindlichkeiten in Zahlungsrückstand ist. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung von wenigstens 25 % des Auftragsvolumens fällig.
3.2. Bei Zahlungsverzug kann die Agentur Verzugszinsen in Höhe von 9 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszins verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon unberührt.

4. SONDERLEISTUNGEN, NEBEN- UND REISEKOSTEN

4.1 Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnungen, Manuskriptstudium oder Drucküberwachung werden nach dem Zeitaufwand berechnet.
4.2. Die Agentur ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, der Agentur entsprechende Vollmacht zu erteilen. Bis zur Erteilung kann die Agentur ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.
4.3. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung der Agentur abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, die Agentur im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.
4.4. Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck etc. sind vom Auftraggeber zu erstatten.
4.5. Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber pauschal mit 60.- Ä netto/Stunde und Person zu erstatten.

5. EIGENTUMSVORBEHALT

5.1. An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.
5.2. Die Originale sind daher nach angemessener Frist unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Bei Beschädigungen oder Verlust hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.
5.3. Die Versendung der Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.
5.4. Die Agentur ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die im Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdateien, so ist diese gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Hat die Agentur dem Auftraggeber Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung der Agentur geändert werden. Nach Ablauf gesetzlicher Aufbewahrungsfristen werden die Dateien gelöscht.

6. KORREKTUR, PRODUKTIONSÜBERWACHUNG UND BELEGMUSTER

6.1. Vor Ausführung der Vervielfältigung sind der Agentur Korrekturmuster vorzulegen.
6.2. Die Produktionsüberwachung durch die Agentur erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung. Bei Übernahme der Produktionsüberwachung ist die Agentur berechtigt, nach eigenem Ermessen die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben.
6.3. Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber der Agentur 5 – 10 einwandfreie, ungefaltete Belege unentgeltlich. Die Agentur ist berechtigt, diese Muster zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden.

7. HAFTUNG

7.1. Die Agentur verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch ihr überlassene Vorlagen, Filme, Displays, Layouts etc. sorgfältig zu behandeln. Sie haftet für entstandene Schäden bis zu einer Gesamthöhe von 250.000,- €. Ein über den Materialwert hinausgehender Schadenersatz ist ausgeschlossen.
7.2. Die Agentur verpflichtet sich, ihre Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszusuchen und anzuleiten. Darüber hinaus haftet sie für ihre Erfüllungsgehilfen nicht.
7.3. Sofern die Agentur notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen der Agentur. Die Agentur haftet nicht bei leichter Fahrlässigkeit, wenn vertragliche Pflichten verletzt wurden, die keine Kardinalpflichten sind. Bei leichter fahrlässiger Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet die Agentur nur beschränkt auf den typischen und vorhersehbaren Schaden. Vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht bei sonstiger schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie im Falle einer gesetzlichen Garantiehaftung. Die verschuldensunabhängige Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso unberührt. Diese Haftungsregelungen gelten für alle Ansprüche, gleich woraus diese resultieren. Das gilt auch für Erfüllungsgehilfen der Agentur.
7.4. Mit der Genehmigung von Entwürfen, Reinausführungen oder Reinzeichnungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild.
7.5. Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Texte, Reinausführungen und Reinzeichnungen entfällt jede Haftung der Agentur.
7.6. Der Auftraggeber prüft eigenverantwortlich die wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten.
7.7. Der Auftraggeber stellt die Agentur bei Überschreitung der von ihr eingeräumten Nutzung von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung gesetzlicher Bestimmungen entstehen können. Ferner wird die Agentur von den Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung freigestellt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, der Agentur bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten Auskunft über alle diesbezüglich erforderlichen Informationen und Unterlagen zu erteilen.
7.8 Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich bei der Agentur geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei angenommen.

8. GESTALTUNGSFREIHEIT UND VORLAGEN

8.1. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Die Agentur behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
8.2. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann die Agentur eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen, wenigstens jedoch 10 % des Auftragsvolumens. Weitergehende Ansprüche bleiben davon unberührt.
8.3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, ordnungsgemäße, insbesondere dem Format bzw. den technischen Vorgaben der Agentur entsprechende Daten rechtzeitig anzuliefern. Die Agentur prüft die angelieferten Daten nicht auf inhaltliche Richtigkeit. Der Auftraggeber versichert mit seinem Auftrag ausdrücklich, alle notwendigen Rechte und Berechtigungen zu haben, die von ihm gelieferten Texte und/oder Bilder verwenden zu dürfen. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller der Agentur übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber die Agentur von allen Ersatzansprüchen Dritter frei. Es gilt 7.7. 9.

SCHLUSSBESTIMMUNGEN

9.1. Erfüllungsort ist der Geschäftssitz der Agentur (Kaiserslautern). Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichem Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz der Agentur. Die Agentur hat daneben das Recht, auch an einem anderen zulässigen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.
9.2. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt.
9.3. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.